Ihre Spende an die Aktion Familienfasttag ist steuerlich absetzbar. Unter der Registrierungsnummer SO 1500 finden Sie uns auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger des Finanzministeriums.
Spenden können in einem Ausmaß von maximal 10 Prozent der steuerpflichtigen Einkünfte oder des steuerpflichtigen Gewinns des Vorjahres abgesetzt werden.
Sie können der Aktion Familienfasttag daher mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben!
Spendenbescheinigung
Als Nachweis gelten Einzahlungsbelege, Daueraufträge, Kontoabbuchungen, etc. Bitte heben Sie alle Belege auf. Bei Barspenden (z.B. Spendenwürfel, Fastensuppenessen) erhalten Sie von der Katholischen Frauenbewegung eine Spendenbestätigung, wenn Sie uns Name und Adresse bekannt gegeben haben.
Es sind nur jene Personen zur Absetzbarkeit der Spende berechtigt, die auf dem Spendenerlagschein oder der Zahlungsbestätigung angeführt werden. Anonyme Spenden können nicht bei der Steuer geltend gemacht werden. Identifizieren Sie sich daher bitte am Spendenbeleg immer eindeutig mit Namen und Adresse.
Danke!