Ehrenamt ist
ein freiwilliges
nicht auf Entgelt ausgerichtetes Tun
von bestimmter Dauer und Regelmäßigkeit
außerhalb des eigenen Haushalts bzw. der eigenen Familie und Nachbarschaft,
das im Rahmen von Vereinigungen, Initiativen, Institutionen geleistet wird.
Ehrenamtliche Arbeit darf nicht
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Einrichtungen und Vereinigungen, in denen sie tätig sind, ein großer Gewinn.
Sie spenden Arbeitszeit.
Sie „erwirtschaften" Kapital ohne Entgelt zu verlangen.
Für den Zusammenhalt der Gesellschaft ist ehrenamtliche Arbeit unersetzlich. Dieser Wert ehrenamtlicher Arbeit muss aber auch deutlich sichtbar werden.
Ehrenamt braucht
Beginnen:
Bevor eine Tätigkeit aufgenommen wird, müssen Arbeitsbedingungen, Anfang, Dauer und Beendigung der Arbeit abgeklärt und festgelegt werden.
Beenden:
Die Aufgabe soll abgeschlossen, reflektiert und abgegeben oder wieder neu begonnen werde, indem man sich z.B. einer zweiten Wahlperiode stellt.
Beschreiben:
Arbeitsplatzbeschreibung und Anforderungsprofile sind notwendig, um ein gedeihliches Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen sicherzustellen.
Beteiligen:
Sowohl Arbeit als auch Verantwortung und Entscheidungskompetenz (= Macht) sind zu teilen.
Begrenzen:
Ehrenamt darf keine Vollbeschäftigung sein. Die Grenzen durch andere Verpflichtungen (Beruf, Familie, persönliche Bedürfnisse) sind zu akzeptieren.
Ehrenamt bringt
Begleiten:
Fachliche Aus- und Weiterbildung, Beratung und Supervision sollen eingefordert und in Anspruch genommen werden.
Berichten:
Ehrenamtliche Arbeit muss "öffentlich" gemacht werden (Tätigkeitsberichte, Zeitungen,...). Die ehrenamtlichen Arbeitsstunden und die dadurch ersparten Mittel sollen als Leistung sichtbar werden.
Belegen:
Für ehrenamtliche Arbeit soll es einen allgemein gültigen Tätigkeitsnachweis geben. Er muss Umfang, Dauer, Art und Qualität der ehrenamtlich geleisteten Arbeit enthalten und soll ein Kriterium für den Wiedereinstieg in den Beruf bzw. in eine politische oder sonstige Aufgabe sein.
Bezahlen:
Spesen, die sich aus der ehrenamtlichen Tätigkeit ergeben (Telefon, Material, Fahrtkosten, Tagungsgebühren) sollen ohne Bedenken geltend gemacht und unbürokratisch vergütet werden. Zusätzliche Aufwandsentschädigungen oder Versicherungen sind bei umfangreichen Tätigkeiten angebracht.
Belohnen:
Als gesellschaftlich notwendige Aufgabe muss ehrenamtliche Arbeit anerkannt werden: durch Anrechnung auf die Pension, Steuerabsetzbetrag, Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten, gesetzliche Unfallversicherung u.a.
Ehrenamt nützt
Ehrenamtliche Arbeit ist in Kirche und Gesellschaft lebensnotwendig und unverzichtbar. Sie ist Ausdruck für das Maß an gelebter Solidarität und gesellschaftlicher Verantwortung.
Damit auch in Zukunft möglichst viele Menschen, Frauen und Männer, Junge und Alte, diese unbezahlbare Arbeit leisten können, bedarf es
- der gesellschaftlichen Anerkennung durch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen und
- der gerechten Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern.
- der Schaffung von bezahlten Arbeitsplätzen entgegenwirken,
- den Staat und die Körperschaften aus ihren sozialen Verpflichtungen entlassen.
- 51% der österreichischen Bevölkerung sind in Kirche und Gesellschaft ehrenamtlich tätig.
- Fünf Stunden und mehr werden pro Woche durchschnittlich dafür aufgewandt. Hochgerechnet ergibt dies eine Leistung von insgesamt
- 16,7 Millionen Wochenstunden an ehrenamtlicher Arbeit. Bei einem fiktiven durchschnittlichen Stundenlohn von 100.- Schilling oder 7,26 Euro bedeutet dies einen Wert von 1,67 Milliarden Schilling oder 121 Millionen Euro.
- Rechnerisch entspricht dieses ehrenamtliche Engagement dem Arbeitseinsatz von rund 480.000 fiktiven, ganztags erwerbstätigen Personen.
Diese Zahlen wurden für ein Arbeitspapier im Rahmen der Studie „ Ehrenamtliche Arbeit und Spenden in Österreich" von der Abteilung für Sozialpolitik der Wirtschaftsuniversität Wien unter der Leitung von Univ. Prof. Dr. Christoph Badelt und Mag.a Eva Hollerweger errechnet.




