Recht auf Familie gilt für alle
16.12.2005
Die Senkung der Quote für Familienzusammenführung steht im Widerspruch zu der von der Regierung propagierten Familienförderung.
Zu dieser Ansicht kam die Geschäftsführung der Katholischen Frauenbewegung Österreichs bei ihrer Sitzung am Donnerstag, 15. Dezember 2005 in Wien. Denn der Wert der Familie kann nicht durch die Staatszugehörigkeit bestimmt werden. Das Recht auf Familie muss für alle in Österreich lebenden Menschen gelten, betont die Geschäftsführung der kfbö.