Nachtarbeitsgesetz: Kein Schritt zur Gleichberechtigung
Die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen ist für die Katholische Frauenbewegung Österreichs (kfbö) kein Schritt zur Gleichberechtigung, sondern ein weiterer Schritt in eine menschenunwürdige Arbeitswelt, in der Wirtschafts- und Unternehmensinteressen Vorrang haben. Die kfbö lehnt deshalb das an das EU-Recht angepasste neue Nachtarbeitsgesetz ab. Da Nachtarbeit für jeden Menschen gesundheitsschädlich ist, sollte sie Frauen und Männern nur dort ermöglicht werden, wo dies unumgänglich ist. Personen mit Betreuungspflichten sollten einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz haben, ungeachtet der betrieblichen Möglichkeiten.
Nachtarbeit missachtet den natürliche Lebensrhythmus und das Grundbedürfnis des Menschen nach Nachtruhe. Sie sollte immer nur die Ausnahme sein und nicht das gesamte Berufsleben eines Menschen bestimmen. Vor allem darf sie auch nicht als Chance zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf angesehen werden. Eine frauengerechte und familienfreundliche Politik sollte vielmehr partnerschaftliche Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen tagsüber fördern und Nachtarbeit soweit als möglich einschränken.







