Druckansicht - Dienstag 7. September 2010
Hauft gegen Bittstellertum bei Familienhospizkarenz
23.5.02

Vorsitzende der Katholischen Frauenbewegung Österreichs fordert unbürokratische, gesetzlich geregelte finanzielle Absicherung für alle - Regierung stellte wichtige Weiche


 

Die Vorsitzende der Katholischen Frauenbewegung Österreichs, Margit Hauft, sieht in der nun vom Parlament beschlossenen Karenz für die Begleitung sterbender Angehöriger einen wesentlichen Schritt zum Schutz des Lebens in Würde und Geborgenheit von der ersten bis zur letzten Sekunde. " Die Regierung stellt mit der Familienhospizkarenz eine wichtige Weiche. Wenn dieses Gesetz jedoch nicht nur in erster Linie eine Absichtserklärung sein soll, sondern tatsächlich allen Erwerbstätigen Sterbebegleitung ermöglichen will, dann ist eine gesetzlich verankerte finanzielle Absicherung für alle jenseits von Bittstellertum unumgänglich", betont Hauft. Diese müsse möglichst unbürokratisch und sofort an die SterbebegleiterInnen ausbezahlt werden.


Die Pflegenden dürften nicht zu AlmosenempfängerInnen degradiert werden. Bittgesuche um Unterstützung aus dem Härteausgleichsfonds lehnt die Vorsitzende der kfbö deshalb entschieden ab. Einen Antrag der sterbenden Person für die Ausbezahlung von Pflegegeld zur finanziellen Unterstützung der begleitenden Person zu verlangen, ist für Margit Hauft ein Zeichen von Realitätsferne.

 

Hauft appelliert an die Regierung, möglichst rasch Maßnahmen folgen zu lassen, die Familienhospizkarenz tatsächlich für Männer und Frauen leistbar machen. Neben den nötigen finanziellen Mitteln ist vor allem für fachkompetente Begleitung der Karenzierten
und besonders für eine Motivation der Männer zu sorgen.

 

 

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Die Katholische Frauenbewegung Österreichs setzt sich im Arbeitsjahr 2009/10 mit einem verantwortlichen Lebensstil auseinander und motiviert Frauen zur Zukunftsgestaltung. 



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