Saturday 4. February 2012

Menschenrecht wichtiger als Fremdengesetz

12.07.2001
Katholische Frauenbewegung Österreichs begrüßt richtungsweisende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über Aufhebung eines Ausweisungsbescheides ­ Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens muss für alle Menschen gelten

Die Katholische Frauenbewegung Österreichs (kfbö) gratuliert dem Verfassungsgerichtshof zu seinem richtungsweisenden Erkenntnis, dass das
Menschenrecht auf Achtung des Privat ­ und Familienlebens Vorrang vor dem österreichischen Fremdengesetz hat. Die kfbö sieht in diesem Richterspruch einen Impuls für eine menschenwürdigere Anwendung des Fremdengesetzes und hofft, dass man sich nicht wieder auf Formalfehler und unzulängliche Antragsbegründungen zurückzieht.


Der Gerichtshof hatte den Ausweisungsbescheid für eine illegal in Österreich lebende Türkin aufgehoben, da der rechtswidrige Aufenthalt der dreifachen Mutter nicht die Trennung der Frau von ihrer Familie rechtfertige. Die Frau war vor acht Jahren mit einem Touristenvisum zu ihrem in Österreich rechtmäßig lebenden Gatten gereist und lebt nun hier mit ihm und drei in Österreich geborenen Kindern.


Die derzeit in St.Pölten zu ihrer Sommerstudientagung versammelten Führungskräfte der kfb aus ganz Österreich hoffen, dass dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes auch konkrete Auswirkungen auf die Ausländerpolitik der Regierung und die Familienzusammenführung hat. Die propagierte Familienförderung muss nach Ansicht der Katholischen Frauenbewegung allen in Österreich lebenden Menschen zuteil werden, denn der Wert der Familie wird nicht durch die Staatszugehörigkeit bestimmt.

 

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