Wohl des Kindes wichtiger als Wahlfreiheit der Eltern
Die Katholische Frauenbewegung Österreichs (kfbö) lehnt eine Streichung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld ab. Vielmehr müsse in der Gesellschaft das Bewusstsein geschärft werden, dass Mutter und Vater gemeinsam für die Kinderbetreuung verantwortlich sind und dafür nicht nur Geld, sondern auch Zeit brauchen. Die kfbö befürwortet deshalb das Modell der Arbeiterkammer Wien, bei dem BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld ohne Beschränkung des Einkommens bis zu maximal 24 Wochenstunden erwerbstätig sein können.