Wohl des Kindes wichtiger als Wahlfreiheit der Eltern
Die Katholische Frauenbewegung Österreichs (kfbö) lehnt eine Streichung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld ab. Das Wohl des Kindes müsse wichtiger sein als die Wahlfreiheit der Eltern, wurde bei der von 11. bis 13. Mai in Graz tagenden Vollversammlung der kfbö betont. Es sei nicht erstrebenswert, dass Eltern in den frühen Lebensphasen des Kindes voll erwerbstätig sind und mit dem Kinderbetreuungsgeld Fremdleistungen ankaufen. Vielmehr müsse in der Gesellschaft das Bewusstsein geschärft werden, dass Mutter und Vater gemeinsam für die Kinderbetreuung verantwortlich sind und dafür nicht nur Geld, sondern auch Zeit brauchen. Die kfbö befürwortet deshalb die von der Arbeiterkammer Wien vorgeschlagene Neuregelung des Zuverdienstes. Dieses Modell sieht vor, dass BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld ohne Beschränkung des Einkommens bis zu maximal 24 Wochenstunden erwerbstätig sein können. Diese Regelung könnte auch Vätern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern, da sie geringere Einkommensverluste als bei der jetzigen Regelung hätten.