Recht auf Familie gilt für alle
Zu dieser Ansicht kam die Geschäftsführung der Katholischen Frauenbewegung Österreichs bei ihrer Sitzung am Donnerstag, 15. Dezember 2005 in Wien. Denn der Wert der Familie kann nicht durch die Staatszugehörigkeit bestimmt werden. Das Recht auf Familie muss für alle in Österreich lebenden Menschen gelten, betont die Geschäftsführung der kfbö.



